Die Anwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln wie Bleischürzen oder Gonadenschutz wird seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Moderne Röntgensysteme arbeiten deutlich präziser und dosisärmer als frühere Generationen, wodurch die Notwendigkeit bestimmter Schutzmaßnahmen neu bewertet wird. Gleichzeitig bestehen weiterhin gesetzliche und normative Anforderungen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen beachten müssen.
In diesem Beitrag erläutern wir den aktuellen Stand der Wissenschaft, die geltenden Regelwerke und die praktische Bedeutung von Patienten-Strahlenschutzmitteln.
Gemäß des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung gilt diese Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen durch die Sachverständigen.
In der Anlage III.1 der Sachverständigen-Prüfrichtlinie werden die mindestens erforderlichen Patientenschutzmittel für die jeweiligen Untersuchungsarten aufgelistet.
Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie ist eine verbindliche Regelung, welche auf einer gesetzlichen Grundlage fußt.
Die DIN 6815:2021 gibt vor, dass Patientenschutzmittel in Art und Anzahl ausreichend an den jeweiligen Röntgeneinrichtungen, entsprechend den durchgeführten Verfahren, vorhanden sein müssen. Zudem müssen die Schutzmittel in geeigneten Größen und in einem gebrauchsfähigen Zustand vorhanden sowie normgerecht gekennzeichnet sein.
Das Muss zur Einhaltung der spezifischen Normen und technischen Standards ist in den SV-RL verankert und somit für eine erfolgreiche Prüfung und Abnahme der Röntgeneinrichtung durch den Sachverständigen verbindlich.
Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 22./23. September 2022
„Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen“
Die Empfehlungen der SSK sind Teil des „Standes der Wissenschaft und Technik“.
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Beide Leitlinien gemäß Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer am 15.09.2022, zuletzt geändert am 16.02.2023.
Leitlinien der Bundesärztekammer geben den Erkenntnisstand der Medizin und Wissenschaft wieder und werden als Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Nur in begründeten Fällen und nach Prüfung der individuellen Situation kann von den Leitlinien abgewichen werden.
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