Entsorgung & Recycling von Rötgenschutzkleidung

Entsorgung von Rötgenschutzkleidung und Strahlenschutzmaterial

 

MAVIG bietet Ihnen an, Ihre nicht weiter benötigten Röntgenschürzen fachgerecht zu entsorgen. Für diesen Service steht Ihnen unser freier Handelsvertreter, Herr Jan Conrad, gerne zur Verfügung. Für MAVIG Kunden ist dieser Entsorgungsservice weiterhin bei Neubestellungen kostenlos (je neu bestelltem Artikel =  ein Artikel zur Entsorgung).

Bitte kontaktieren Sie Herrn Conrad vorab um die Anlieferadresse zu erfahren und über die Hygienevorschriften informiert zu werden. Übergeben Sie dann die Sendung einem Paketdienst / Spediteur Ihrer Wahl. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Einsendung von Ihnen freigemacht (Sie tragen das Porto) versendet werden muss.

 

Ihr Ansprechpartner:

Herr Jan Conrad (www.medico-conrad.de)

+49(0)171 / 316 01 75
info@medico-conrad.de

 

Nachhaltiges Recycling von Röntgenschutzkleidung

 

Röntgenschutzkleidung ist gemäß der LAGA nach dem AVV-Abfallschlüssel 150202* zu behandeln. Die LAGA sieht vor das dieses Material „möglichst einer stofflichen Verwertung zuzuführen“ ist. Unser Entsorgungs-Dienstleister stellt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden sicher, dass im Rahmen dieser Vorgabe die verwendeten Rohstoffe, so weit möglich, wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können.

Ein umweltgerechte Trennung der Materialien (z.B. des verwendeten Bleis von Kautschuk-Bestandteilen) ist im großindustriellem Maßstab in Hüttenwerken problemlos möglich und gängige Praxis. Dieser Vorgang findet u.a. bei den Bleigummi-Resten aus der Produktion bei MAVIG komplett in Deutschland statt, was durch kurze Transportwege einen weiteren Beitrag zu einer besseren Ökobilanz darstellt. Zudem ist durch diesen Kreislauf eine weitgehende Unabhängigkeit Deutschlands und Europas von Importen aus Ländern garantiert, in denen die Ressourcen-Gewinnung ggf. unter problematischen Bedingungen stattfindet.

 

 * (Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).“